Der Rücktritt Köhlers

Wenn ihr mal etwas Zeit habt, nehmt euch die bitte und lest diesen Artikel, der sich damit beschäftigt, ob Köhler von seinem Amt als Bundespräsident überhaupt zurücktreten konnte.

Gehen wir zurück ins Jahr 1949 und erinnern wir uns an die „Startelf“ der „Bundesrepublik Deutschland“. Es waren überwiegend Männer im Rentenalter. Theodor Heuss, geboren 1884, war mit 65 Jahren fast schon einer der „Youngster“, als er zum Bundespräsidenten proklamiert wurde. Der Begriff „vorzeitige Erledigung des Amtes“ war und ist eine originelle Umschreibung für den Mann mit der Sense.

Ist sehr kurzweilig geschrieben und auch für Nichtjuristen verständlich. Am Ende kommt man dann ins Grübeln…

Eine Antwort

  1. … und das völlig zu Unrecht:
    Mit ein bischen Recherche findet man tatsächlich eine der wenigen juristischen Publikationen die sich mit dem Thema befasst.
    „2. Vorzeitige Erledigung. Die vorzeitige Erledigung des Amtes ist im
    Gegensatz zu nur befristeten Verhinderungen endgültiger Natur. Beispiele
    hierfür sind der Tod, Rücktritt, Amtsverzicht, Verlust der
    Wählbarkeitsvoraussetzungen i.S.v. Art 54. I 2, aber auch der Verlust
    des Amtes durch Feststellung des BVerfG i.S.v. Art. 61 II 1
    (Amtsenthebung). Im Gegensatz zu Art. 42 II WRV ist eine vorzeitige
    Erledigung des Amtes durch Abwahl nicht möglich.“
    http://is.gd/d9eRz

    Dies stammt aus einem Mitarbeiterkommentar des Bundesverfassungsgerichts
    und war eine der wenigen elektronisch verfügbaren juristisch Stellungnamen die sich mit dem Thema befassen.
    Ich denke der Wortlaut ist eindeutig.
    Horst Köhler ist nach Art. 57 GG ordnungsgemäß Altbundespräsident.

    Nun mag es Leute geben die die Gültigkeit dieses Absatzes in Zweifel ziehen ist ja „nur“ ein Mitarbeiterkommentar des BVerfG, denen halte ich entgegen: Das Grundgesetz ist mehr als die Worte die in ihm niedergeschrieben sind.
    Es besteht aus allen Urteilen und Kommentaren der Bundesrichter die es in den über 60 Jahren seit seiner Entstehung ausgelegt haben.
    Ein Mitarbeiterkommentar hat daher ein hohes Gewicht, denn er setzt sich aus eben jenen Urteilen und Kommentaren zusammen die das reale Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bilden.
    Eine Beurteilung darf daher nicht im Vakuum erfolgen und eine bloße Abkanzelung der „vorzeitigen Erledigung“ im Sinne von „passt mir nicht in dem Kram“ wird dem wichtigsten Dokument in unserem Staat wohl kaum gerecht.

    Wem man jetzt mehr glauben schenken mag, den obersten Verfassungswächtern oder einem Blogger der die Frage noch nichtmal richtig erkannt hat, das überlasse ich dem geneigten Leser 😉

    Gruß,
    Justus

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