Politikverdrossenheit

Das war ja heute Nachmittag auch so ein Thema.

Die einen meinten, dass es meistens am Menschen selbst liegt, der sagt, dass er ja doch nichts ausrichten kann und dann nicht wählen geht. Für sie ist es mehr eine Schutzbehauptung, wenn jemand eigentlich gar keine Lust hat, sich mit Politik zu beschäftigen und noch nicht einmal das aktuelle Geschehen in den Medien verfolgt.

Da ist schon was dran. Ich selbst kenne viele Leute, die sich so eingerichtet haben und damit leben können. Sie juckt es nicht, wenn die Politiker mal wieder was “aushecken” und ihnen Vorschriften machen.

Aber es gibt noch eine andere Gruppe.

Nämlich diejenigen, die so ein unbestimmtes Gefühl haben, dass Mitbestimmung des Einzelnen und Umsetzen des Wählerwillens heute mehr und mehr aus der demokratischen Landschaft verdrängt wird. Es macht sich eine gewisse Ohnmacht breit, die dann natürlich lähmt, weil man auch das Gefühl hat, nichts bewirken zu können.

Und mit Hilfe vieler kleiner Einschränkungen wird der Wille des Volkes auch immer mehr versucht zu beschränken und ihn zum bloßen “Wahlvieh” zu degradieren. Wenn außerhalb der Wahlen der Bürger sich durch die aktuelle Politik nicht so richtig vertreten sieht, dann sind die Möglichkeiten darauf Einfluss zu nehmen doch recht eingeschränkt.

 

Man muss sich nur mal ansehen, wie viele Unterschriften für ein Volksbegehren in Brandenburg notwendig sind:

”….Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn mindestens achtzigtausend Stimmberechtigte innerhalb von vier Monaten dem Volksbegehren zugestimmt haben…”

Was ja erst einmal gar nicht so schlimm wäre, wenn der Einzelne nicht zur Einwohnermeldestelle oder ins Bürgerbüro fahren müsste, um zu unterschreiben.

In meinen Augen ist diese Latte ganz bewusst so hoch gehängt worden, um zwar rein formell dem Bürger so ein Volksbegehren zu ermöglichen, sich aber auf der anderen Seite nicht unnötig im Landtag mit den Bürgerproblemen herumärgern zu müssen.

Hier in Strausberg wird gerade ähnliches versucht. In dem Entwurf der “Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Strausberg” steht, dass die Einwohnerschaft beantragen kann, dass Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Der Antrag hierzu muss dann von mindestens 5% der Einwohner der Stadt Strausberg unterschrieben worden sein.

Damit wird das Recht des Bürgers in meinen Augen ganz klar wieder ausgehebelt. Er hat zwar das Recht, eine Einwohnerversammlung zu beantragen, wird aber am Ende an den fehlenden Unterschriften scheitern.

Kleines Beispiel:

Die Einwohner hier in Hohenstein möchten beispielsweise einen Kindergarten im Ort. Da sie aus verschiedenen Gründen nicht weiter beachtet werden, soll eine Einwohnerversammlung der Lokalpolitik auf die Sprünge helfen.
Laut der Satzung da oben wären ca. 1300 Unterschriften nötig. Der ganze Ortsteil hat gerade mal knapp 500 Einwohner. Wie soll das funktionieren?

Wobei mir da gerade noch etwas auffällt:
Es wird immer von Einwohnern gesprochen. Also zählen auch Kleinkinder mit. Nur wie unterschreiben denn die?

Wie man sieht, sind das so die kleinen Feinheiten, die mit meinem Demokratieverständnis zuweilen kollidieren. Wenn sich hier etwas ändert, dann könnte es sein, dass wieder mehr Menschen sich aktiv am politischen Geschehen beteiligen.

Wer bis dahin nicht warten möchte, kann sich auch gern uns anschließen und einfach mal mitmachen. Vielleicht geht’s so schneller voran.

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