Die Vorlage für obigen Satzungsentwurf geistert ja schon eine Weile durch die Gremien.

An sich ist so eine Regelung, wie sich Bürger einbringen können und welche Möglichkeiten sie haben, sich Gehör zu verschaffen, erst einmal nicht schlecht.

Denn, wenn der Bürger nur dazu gut ist, am Wahltag das richtige Kreuz zu machen, dann wird sein Politikverständnis immer mehr gegen Null gehen. Was ja auch bei vielen bereits erkennbar ist. Ich denke, wenn man dem Bürger die Werkzeuge an die Hand gibt, mit denen er sich aktiv am Geschehen beteiligen kann, dann steigt auch wieder die Aktzeptanz an der Politik im Allgemeinen.

Und nun gab es den Entwurf einer Einwohnerbeteiligungssatzung. Neben der Teilnahme an der Einwohnerfragestunde wurde darin auch dem Bürger zugestanden, Einwohnerversammlungen einberufen zu lassen.  Das sollte mit einem Antragsverfahren funktionieren, wo diesen Antrag 5% der Einwohner unterschreiben sollen.

Und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Grob gerechnet wären das hier bei der Einwohnerzahl von 26000 Einwohnern gut 1300 Unterschriften.
Wenn also in einem Stadtteil oder eines Wohngebietes die Bürger der Meinung wären, dass ihre Probleme auf einer Einwohnerversammlung besprochen werden müssten, dann müssten sie ganz schön die Werbetrommel rühren, um die 1300 Unterschriften zu erhalten. Wer selbst schon einmal auf Sammelaktion gegangen ist, wird wissen, wie schwer das sein kann.

Nun hatten einige Stadtverordnete Zweifel daran, dass es unbedingt 5% an Unterschriften sein müssen. Im Hauptausschuss wurde das deshalb noch einmal angesprochen und ein niedrigeres Quorum vorgeschlagen. Jetzt weiß ich nicht, was die Justiziarin der Stadt genau erzählt hat. Jedenfalls wurden alle Änderungswünsche nach ihrem Vortrag wieder zurückgezogen (im Hauptausschuss). Die damals anwesenden Fraktionskollegen meinten, dass es so rüberkam, dass diese 5%-Hürde zwingend vorgeschrieben sei. Und wenn das eine Juristin erzählt…

Mir ließ das aber keine Ruhe. Ich hatte irgendwann auch mal gelernt zu Gesetzestexte zu lesen und hier fand ich nirgends diesen ominösen Zwang für die 5%.

Ein Anruf bei der Justitiarin bestätigte das dann auch. Es gibt nämlich keinen. Was sie damals den Mitgliedern das Hauptausschusses erzählt hatte, konnte auch nicht mehr so richtig ergründet werden.

Nun habe ich mich mal der Sache angenommen und einen Änderungsantrag erstellt, den die Fraktion auch mitträgt. Die Satzung soll am 5.3. beschlossen werden und ich hoffe, dass auch andere Fraktionen dem folgen und ungeachtet politischer Abgrenzungen diesem Vorschlag für mehr direkte Demokratie zustimmen können.

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