Heise.de:

„Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch ihre heftig umstrittene Gesetzesinitiative zur „Zugangserschwernis“ für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dem Entwurf für ein Gesetz „zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ nach sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben…“

Willkommen in der chinesischen Teilrepublik Deutschland. 🙁

Lasst euch mal diesen Absatz auf der Zunge zergehen:

„…Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren…“