Keine Schneeräumung auf virtuellem Gehweg
Die MOZ schrieb heute: „Kommunen können Anlieger, deren Grundstücke an eine öffentliche Straße ohne angelegten Gehweg grenzen, nicht dazu verpflichten, einen Streifen am Fahrbahnrand von Schnee beziehungsweise Eisglätte zu befreien. Das entschied das Potsdamer Verwaltungsgericht am Donnerstag (Az.: 10 K 1885/06). Mit der Entscheidung hatte der Feststellungsantrag des Klägers Erfolg.“ Wenn ich mich hier im…