Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 05.06.12

Ich versuche mal, hier wieder mehr Aktuelles zu berichten, Asche auf meine Haupt für das Brachliegen des Blogs…

Da ja die Presse gestern nicht anwesend war, versuche ich hier mal einen kleinen Überblick über das zu geben, was im Ausschuss so diskutiert wurde.

Solaranlage Deponie Grenzweg:

Wie Herr Winkelmann richtig anmerkte, ist das nun schon der vierte Anlauf in Strausberg eine solche Anlage zu etablieren. Alle anderen Investoren sind wegen der geringer werdenden Einspeisevergütungen abgesprungen.
Dieser Investor will aber trotzdem bauen…und wir sind gespannt.

Für die Stadt wäre das eigentlich kein Problem, wenn die Anlage nicht auf der rekultivierten Müllkippe gebaut würde. Bei letzterer ist außerdem ungewöhnlich, dass diese nur mit Erde abgedeckt und kein Schutz gegen eindringendes Wasser eingebaut wurde. Die zuständige Behörde meinte wohl damals, dass das nicht notwendig sei. Komisch, dass bei vielen anderen stillgelegten Müllkippen da eine Folie eingezogen wurde… Wir können nur hoffen, dass da nichts nachkommt, da die Stadt ja Eigentümer der Müllkippe ist.

Und hier ist auch der Knackpunkt bei der geplanten Solaranlage. Die Stadt muss die Genehmigung für den Investor einholen. Vertraglich soll hier die Kostenübernahme für das Verfahren durch den Investor vereinbart werden. Leider habe ich gestern im Ausschuss vergessen zu fragen, ob die Verwaltung noch Kapazitäten übrig hat, um dieses Verfahren zu begleiten, da der Fachbereich so ziemlich ausgedünnt ist.

Weiterhin besteht das Risiko, dass Kosten entstehen können, wenn die Solaranlage nicht betrieben werden kann, weil irgendetwas mit dem im Untergrund befindlichen Müll los ist. Das könnte z.B. die Suche nach einem Fass sein, welches nach den Jahren durchgerostet ist und nun das Grundwasser verseucht. Hier müssten dann möglicherweise Teile der Solaranlage stillgelegt und abgebaut werden. Der entstehende Verlust der Betreiberfirma muss auch hier vertraglich ausgeschlossen werden, sonst kann zu den Kosten der Müllsuche noch die Schadensersatzforderung der Solarfirma kommen.
ein Vertrag hierzu soll dann vor der endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Bin gespannt, ob man alle Risiken vertraglich unterbringen kann.

Änderung des Geltungsbereiches der ErhaltungsGestaltungssatzung:
Auch wenn es keiner hören will, nenne ich das Dingens einfach mal „Lex SWG“. Denn ich vermute jetzt mal, dass das Ergebnis, der „Diskussionen“ zwischen SWG, SeWoBa und Stadt ist. Damals wollte ich die beiden Geschäftsführer schon in den Ausschuss einladen, weil die unmöglichsten Gerüchte kursierten und so Klarheit in die „Verstimmungen“ bringen. Diese äußerten sich damals wohl so, dass bestimmte Leute Probleme damit hatten, dass die SeWoBa auf einem Grundstück in der Wriezener bauen kann, ohne an eine Erhaltungssatzung gebunden zu sein. Auf dem Nachbargrundstück gilt hingegen noch die Erhaltungssatzung, die ja mehr Auflagen bedeutet und somit auch die Kosten am Bau erhöht. Dort will die städtische SWG bauen…
Und nun soll die Erhaltungssatzung angepasst werden. Für einen Bereich, der auch andere Grundstücke einschließt und man im Nachhinein sich fragt, warum dieser Bereich in die Erhaltungssatzung gelangt ist. Es ist durchaus nachvollziehbar, diesen Bereich herauszunehmen.

Klub am See:

Die Verwaltung bat um ein Meinungsbild zu einer Anfrage von möglichen Betreibern einer Wohnanlage/Hotel des alten Klub am See. Diese wollen weniger Stellplätze(Parkplätze) bauen, als es in der Stellplatzsatzung gefordert ist. Der Ausschuss sprach sich gegen diesen Antrag aus, da der Bereich mit Schwimmhalle, Stadion, OSZ sowieso ein Problembereich in Sachen Parkplätzen ist und hier auf Parkplätze nicht verzichtet werden kann.

Das waren eigentlich die wichtigsten Themen aus dem Ausschuss… ach eine hab ich noch:

Freunde des gepflegten Fastfoodessens können sich bald über die Ansiedlung einer BurgerKing-Filiale neben ATU (Strausberg/Nord) freuen. 😉

7 Responses

  1. Eine kleine aber nicht unwichtige Korrektur. Es ging und geht nicht um die Gestaltungs-, sondern die Erhaltungssatzung. Nachdem in der DDR auch für Strausberg galt, „Ruinen schaffen ohne Waffen“ habe ich in dieser Satzung nie etwas sinnvolles entdecken können. Im Gegenteil, Sanierungswilligen stand sie mehr als nur im Weg. Nach langem Prozedere wurde weil nicht erhaltungsfähig meist doch abgerissen. Der unnötige Zeit- und Geldaufwand aber, ging zu Lasten des jweiligen Bauherrn.

  2. Mist, warum verwechsle ich das immer!?
    Du hast Recht und ich korrigiere das gleich. Danke für den Hinweis!

  3. Moinsen!
    Strausberg macht(e) kürzlich ob der langfristigen finanziellen Ausfälle eh schon beunruhigende Schlagzeilen infolge der Auswirkungen der Bundeswehrreform.
    „Man“ spricht von der Schließung der Barnim-Kaserne in 2016(?) und dass sich die Stadlern heute bereits um Kompensation bemüht.
    Irgendwo ist der Wurm drin denke ich mir jedesmal, wenn ich bei Hochsommerlichen Temperaturen am traurigen Offshore-Wrack der Europaweit einzigen Seilzugfähre vorbeifahre.

    Sollte „ferry“ nicht im Wasser sein?

    MfG.: Nerd

  4. Ja sicherlich muss man sich jetzt schon bemühen, das Areal der Barnimkaserne einer neuen Nutzung zuzuführen, wenn man weiß, dass die geschlossen wird. Das wird nicht einfach. Das Heereskommando zieht ja in die Liegenschaft Nord, so dass da in Vorstadt irgendwann alles leer stehen wird.

    Dahingehend kann ich die frühzeitigen Bemühungen, hier einen neuen Nutzer für die Liegenschaft zu finden, nur unterstützen. Also ich sehe da keinen Wurm. 😉

    Und jetzt, vier Tage nach Deinem Kommentar, ist die „ferry“ ausch schon wieder im Wasser. Wenn da halt Schäden sichtbar wurden, die eine längerfristige Reparatur erforderlich machten, dann ist das halt mal so. So etwas sieht man ja erst dann, wenn man die Fähre aus dem Wasser geholt hat.

  5. @ jk

    Na das ging dann wohl ganz fix am Ende, wie lange war die Fähre jetzt außer Betrieb?
    Und offenbar war da wohl in der Tat der Wurm drin- denn exakt darauf bezog sich diese Bemerkung; auf die Fähre, als quasi Highlight des Straussees. Die kann man nicht in der Saison „out of order“ unter einer Plane versauern lassen.

    Die Bemühungen der Bürgermeisterin bezogen sich übrigens lt. Medienbericht auf die Kompensation des vermuteten Haushaltsdefizits, verursacht, durch den Wegfall des Bundeswehrstandortes. Über die (Weiter-)Verwendung des Geländes wurde nicht berichtet.
    Aber gehört diese Liegenschaft überhaupt der Stadt, sodass der Bürgermeister da mitreden könnte?

    Schönes Wochenende wünsch ich!

    Nerd

  6. Natürlich gehört die Liegenschaft wie alle Hinterlassenschaften der NVA, nicht der Stadt. Für die hat sich der Bund durchweg zum Eigentümer erklärt und lässt die militärisch ungenutzten, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kurz BIMA, verwalten und verwerten. Wie wir aus Erfahrung vom Mühlenweg 6 (Teilkauf Stadt), vormals Fimbasis der NVA dann Wehrbereichverwaltung wissen, ist Eigentumswechsel nur durch Kauf möglich. Dabei ist die Kaufsumme in der Regel nur sekundär. Primär ist,dass solch erworbene Immobilien der sogenannten Umnutzungsgenehmigung bedürfen, deren Erteilung mit Auflagen verbunden ist, die den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen.
    Angesichts der städtischen Kassenlage, ist daher die verkündete Mitrede der Bürgermeisterin wohl eher symbolisch zu sehen.

    Wünsche ebenfalls schönes Wochenende
    Wolfgang

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