Ich versuche mal, hier wieder mehr Aktuelles zu berichten, Asche auf meine Haupt für das Brachliegen des Blogs…

Da ja die Presse gestern nicht anwesend war, versuche ich hier mal einen kleinen Überblick über das zu geben, was im Ausschuss so diskutiert wurde.

Solaranlage Deponie Grenzweg:

Wie Herr Winkelmann richtig anmerkte, ist das nun schon der vierte Anlauf in Strausberg eine solche Anlage zu etablieren. Alle anderen Investoren sind wegen der geringer werdenden Einspeisevergütungen abgesprungen.
Dieser Investor will aber trotzdem bauen…und wir sind gespannt.

Für die Stadt wäre das eigentlich kein Problem, wenn die Anlage nicht auf der rekultivierten Müllkippe gebaut würde. Bei letzterer ist außerdem ungewöhnlich, dass diese nur mit Erde abgedeckt und kein Schutz gegen eindringendes Wasser eingebaut wurde. Die zuständige Behörde meinte wohl damals, dass das nicht notwendig sei. Komisch, dass bei vielen anderen stillgelegten Müllkippen da eine Folie eingezogen wurde… Wir können nur hoffen, dass da nichts nachkommt, da die Stadt ja Eigentümer der Müllkippe ist.

Und hier ist auch der Knackpunkt bei der geplanten Solaranlage. Die Stadt muss die Genehmigung für den Investor einholen. Vertraglich soll hier die Kostenübernahme für das Verfahren durch den Investor vereinbart werden. Leider habe ich gestern im Ausschuss vergessen zu fragen, ob die Verwaltung noch Kapazitäten übrig hat, um dieses Verfahren zu begleiten, da der Fachbereich so ziemlich ausgedünnt ist.

Weiterhin besteht das Risiko, dass Kosten entstehen können, wenn die Solaranlage nicht betrieben werden kann, weil irgendetwas mit dem im Untergrund befindlichen Müll los ist. Das könnte z.B. die Suche nach einem Fass sein, welches nach den Jahren durchgerostet ist und nun das Grundwasser verseucht. Hier müssten dann möglicherweise Teile der Solaranlage stillgelegt und abgebaut werden. Der entstehende Verlust der Betreiberfirma muss auch hier vertraglich ausgeschlossen werden, sonst kann zu den Kosten der Müllsuche noch die Schadensersatzforderung der Solarfirma kommen.
ein Vertrag hierzu soll dann vor der endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden. Bin gespannt, ob man alle Risiken vertraglich unterbringen kann.

Änderung des Geltungsbereiches der ErhaltungsGestaltungssatzung:
Auch wenn es keiner hören will, nenne ich das Dingens einfach mal „Lex SWG“. Denn ich vermute jetzt mal, dass das Ergebnis, der „Diskussionen“ zwischen SWG, SeWoBa und Stadt ist. Damals wollte ich die beiden Geschäftsführer schon in den Ausschuss einladen, weil die unmöglichsten Gerüchte kursierten und so Klarheit in die „Verstimmungen“ bringen. Diese äußerten sich damals wohl so, dass bestimmte Leute Probleme damit hatten, dass die SeWoBa auf einem Grundstück in der Wriezener bauen kann, ohne an eine Erhaltungssatzung gebunden zu sein. Auf dem Nachbargrundstück gilt hingegen noch die Erhaltungssatzung, die ja mehr Auflagen bedeutet und somit auch die Kosten am Bau erhöht. Dort will die städtische SWG bauen…
Und nun soll die Erhaltungssatzung angepasst werden. Für einen Bereich, der auch andere Grundstücke einschließt und man im Nachhinein sich fragt, warum dieser Bereich in die Erhaltungssatzung gelangt ist. Es ist durchaus nachvollziehbar, diesen Bereich herauszunehmen.

Klub am See:

Die Verwaltung bat um ein Meinungsbild zu einer Anfrage von möglichen Betreibern einer Wohnanlage/Hotel des alten Klub am See. Diese wollen weniger Stellplätze(Parkplätze) bauen, als es in der Stellplatzsatzung gefordert ist. Der Ausschuss sprach sich gegen diesen Antrag aus, da der Bereich mit Schwimmhalle, Stadion, OSZ sowieso ein Problembereich in Sachen Parkplätzen ist und hier auf Parkplätze nicht verzichtet werden kann.

Das waren eigentlich die wichtigsten Themen aus dem Ausschuss… ach eine hab ich noch:

Freunde des gepflegten Fastfoodessens können sich bald über die Ansiedlung einer BurgerKing-Filiale neben ATU (Strausberg/Nord) freuen. 😉