Schlechtes Geschäft

Was die Stadtverordnetenversammlung gestern beschlossen hat, wird uns irgendwann wieder auf die Füße fallen. Deshalb schreibe ich das hier mal auf. Für’s Archiv und falls mal einer kommt und sagt, dass man das doch nicht gewusst hätte.
Und weil ich das Gefühl habe, dass die vorgetragenen Bedenken einfach nicht verstanden wurden.
Gut, es könnte auch sein, dass man die auch bewusst ignoriert hat…

Worum geht’s?
Die Stadt Strausberg hat ihrer eigenen Gesellschaft Grundstücke im Wert von ca. 3,5 Mio € übertragen. Kostenlos.
Daran ist ja auch grundsätzlich nichts zu kritisieren. Die Sport- und Erholungspark GmbH eierte vorher so ziemlich rum. Investitionen kann man halt besser stemmen, wenn man den Grund und Boden hat, auf dem man agiert. Und diese Investitionen sind dort notwendig.
Der andere Weg wäre gewesen, dass die Stadt dort selbst Geld in die Hand nimmt und investiert. Ein sehr schwieriges Unterfangen, wenn man dafür Sanierungen von Kitas, Schulen etc. zurückstellen müsste.
Also eigentlich alles ganz gut. Was gibt’s da zu meckern?

Im Begründungsteil des Beschlusses waren Konditionen aufgeführt, inwieweit die Stadt auf die Grundstücke zurückgreifen kann, bzw. welche Verpflichtungen sie eingeht.
Dort wurde u.a. aufgeführt, dass die Stadt die Grundstücke wieder zurückmietet und an Vereine untervermietet u.a. (siehe Bild).
image

Nun ist es so, dass bei so einem Beschluss nur der eigentliche Beschlusstext beschlossen wird. Die Begründung wird nicht beschlossen. Also alles was da steht, ist Makulatur.
Wir haben jetzt also der SEP GmbH ein paar Grundstücke geschenkt und somit unsere wichtigste Verhandlungsposition aus der Hand gegeben.
Ich hätte mir hier zeitgleich zu dem Beschluss einen Vertrag Stadt-SEP gewünscht, in dem die Nebenabreden schriftlich fixiert sind.

Denn diese sind auch noch so eine Kröte, die ich nicht schlucken mag. Warum soll die Stadtverwaltung die Arbeit der SEP übernehmen und Mietverträge mit den Vereinen abschließen? Das ist doch die ureigenste Aufgabe dieser GmbH. Und wenn die Stadt den Job schon übernimmt, warum wird nicht ein verminderter und über Jahre festgeschriebener Mietpreis ausgehandelt, wo doch schon die Grundstücke kostenlos eingebracht wurden?
Unter diesen Bedingungen ist das ein sehr schlechtes Geschäft für die Kommune.
Und jetzt werden die Bedingungen erst verhandelt, wo wir die Grundstücke aus der Hand gegeben haben. Ob das so gut ist?

Manch einer meint ja, dass das ja unsere eigene Gesellschaft sei und das unproblematisch wäre. Das sehe ich nicht so. Der Geschäftsführer Herr Gagel ist auch früher in anderen Gesellschaften nicht gerade damit aufgefallen, der Stadt entgegen zu kommen. Man erinnere sich da nur an die Touristinformation…
Und ich werfe ihm das auch gar nicht vor. Als Geschäftsführer einer Gesellschaft hat er sich darum zu kümmern, dass es dieser gut geht. Dahingehend macht er seinen Job auch richtig gut.

Aber hier sehe ich dann auch ein Problem auf das wir zusteuern. Wenn es dann um o.g. Bedingungen geht, wird es dann wieder heißen, dass die SEP gar keine weiteren Zugeständnisse machen darf, weil das dann eine verdeckte Gewinnausschüttung oder sonstiges ist. Weil das dann ein eigenständiger Vorgang ist, der ja mit der praktischen Schenkung vor Monaten nicht in Zusammenhang gebracht werden kann. So oder so ähnlich wird es kommen…
Deshalb wäre so ein Vertrag, wo alle Bedingungen klar definiert sind, richtig gewesen.
Machen wir ja an anderer Stelle auch so. Mit Investoren, die in städtbaulichen Verträgen unsere Wünsche aufgedrückt bekommen oder wie zuletzt mit dem Hotel Lakeside, die auch ein Grundstück pachtfrei erhält, im Gegenzug aber alte Gebäude darauf entsorgt. Kann man alles machen.
Es ist nur komisch, dass das in dem Fall hier nicht vorab geregelt wird. Vielleicht versteht man jetzt meine Bauchschmerzen, die ich bei dem Beschluss hab.

5 Responses

  1. Entweder die Stadtverwaltung ist dämlich, oder sie hat mit ihrer
    eigenen Gesellschaft eine „Leiche“ vergraben.
    Es können auch persönliche Beziehungen eine Rolle spielen

  2. Es gab zeitweilig auch schon mal die Idee, die SEP aufzulösen. Und früher war man immer dagegen, die Grundstücke wegzugeben. Auch komisch, dass es mit dem neuen Geschäftsführer nun doch geht…

    Welche persönlichen Beziehungen dahinterstecken, weiß ich auch zu sagen.

  3. Unabhängig davon, dass das Grundstück neben Lake Side weiterhin im Grund-Eigentum der Stadt bleibt, es ist verpachtet, wird das besagte Grundstück SEP in der Landhausstraße in die Gesellschaft als Eigentum dieser lt. Beschluss der SVV eingebracht. Noch ist wohl kein Notartermin gewesen?
    Diese Verfahrensweisen sind in den letzten gut 20 Jahren mehrfach bei städtischen Gesellschaften als mögliche Sacheinlage mit den erforderlichen Beschlüssen der SVV gemacht worden. Keine Bank der Welt hätte z.B der Strausberger Wohnungsbaugesellschaft lediglich auf das Stammkapital eine DM oder einen Euro Kredit gegeben. Zu Zeiten der Kameralistik wurden die eingebrachten Grundstücke nicht bilanziert. Das ist seit Einführung der Doppik gänzlich anders, aber wie Du weißt „krebst“ man noch bei der Eröffnungsbilanz herum – vielleicht auch schon ein Stück weiter?
    Da Grundstückverträge formvorgeschrieben sind, also beim Notar nach gängiger Praxis unterschrieben und besiegelt werden müssen weiß man, dass nicht beurkundete Nebenabreden eigentlich unwirksam sein können.
    Formuliere doch rechtzeitig einen nach Deiner Auffassung zusätzlichen Vertragsentwurf, der die Grundstücksverwertung bzw. die Nutzung, den Umgang durch wen mit dem Grundstück und zu welchen Konditionen regeln soll. Ist so schwer nicht, nur `ne Fleißarbeit!
    Die Vertreter der Offenen Fraktion im Hauptausschuss werden diesen dann sicher gern in die nächste Hauptausschuss-Sitzung einbringen und beschließen lassen wollen. Dann könnte diese Vereinbarung zeitgleich mit dem eigentlichen Grundstücksvertrag (Eigentumsumschreibung) beurkundet werden und bildet dann mit diesen eine untrennbare Einheit – wenn im Hauptausschuss eine Mehrheit zustande kommt und der Übernehmende dies dann so akzeptiert. Diesen mit Beschluss dazu nachdrücklich „bitten“ geht nicht, hier würde öffentliches Recht in Privatrecht eingreifen.
    Wie sieht es aus? Es ist doch eigentlich nicht so schwer die eigenen Bauschmerzen so loswerden zu wollen.

  4. Die Übertragung des Grund und Bodens an die SEP GmbH halte ich für eine richtige eigentlich schon lange notwendige Entscheidung, weil sie ohne dieses Eigentum wirtschaftlich eigenständig kaum oder eigentlich gar nicht effektiv handlungsfähig und für die Stadt, nur ein teurer Papiertiger war. Trotzdem sollte man auf die Gründer dieses Konstrukts, nicht mit Steinen werfen.
    Jede Zeit fordert ihre Entscheidungen entsprechend den gegebenen Möglichkeiten. Es sei daran erinnert, dass die Liegenschaft der Stadt kostenlos zugeordnet wurde und von daher, zum damaligen Zeitpunkt über eine Verwertung der Liegenschaft wie sie jetzt angestrebt ist, nicht mal im Ansatz nachgedacht werden konnte.
    Wenn jedoch die in der Begründung zum Übertragungsbeschluss aufgeführten Verfahrensweisen und Finanzleistungen der Stadt praktisch wirksam werden, haben wir aus meiner Sicht nichts gekonnt, außer vom Regen in die Traufe gekommen zu sein.

  5. Vielleicht erinnert man sich noch an die durchgängige Praxis des Bundes, oder man informiert sich durch Nachlesen, dass an Kommunen kostenlos übertragene Grundstücke diese überhaupt bereits im Sommer 1990 gemäß Kommunalvermögensgesetz (noch DDR) zur kostenlosen Übertragung zur Erfüllung wichtiger kommunaler Aufgaben (Daseinsfürsorge) bei der noch Treuhandanstalt (ab 3. Oktober 1990 Bundesvermögensamt) beantragt haben müssen. Haben wir ab Anfang September 1990 gemacht!
    Drei Jahre hat in diesem Fall das Zuordnungsverfahren gedauert zu Bedingungen des Bundes nach Bundeshaushaltsrecht. Bei kostenloser Zuordnung unterlag somit das Grundstück dem Veräußerungsverbot oder der Bund hätte das Geld abgeschöpft und die Stadt wäre auf die Verfahrenskosten sitzen geblieben. Hier ging und geht es bis heute um Daseinsfürsorge – Kinder-und Jugendsport und wirtschaftliche Entwicklung. Ich gehe davon aus, dass bei einer solchen nachweisbaren Nutzung dann bei einem Verkauf der Bund sicher noch heute Forderungen hätte geltend gemacht. Das nennt sich immer noch Gewinnabführung! Und es gilt wohl nach knapp 24 Jahren noch immer.
    Insofern ist mit diesem Grundstück überhaupt kein „Geschäft“ zu machen – es muss sinnvoll entwickelt werden und die Stadt muss den Fuß in der Tür haben. Hat man!
    Eine überschaubare Betrachtung lässt nichts Nachteiliges vermuten – nach gut 20 Jahren wäre das Grundstück insgesamt abgeschrieben beim Status quo, gut 350T Euro kommen an Grundsteuer in dieser Zeit in den städtischen Haushalt und die zumindest aus heutiger Übersicht eingesparten 38 Teuro pro Jahr für „Unterstützung“ der og. Nutzer summieren sich auch über diesen Zeitraum. Dabei ist noch kein einziger Euro für irgendeine Entwicklungsmaßnahme oder große Erhaltungs -, Austausch- oder Reparaturmaßnahme betrachtet, nicht aus dem städtischen Haushalt. Ohne dieses (auch private) Geld könnten wir irgendwann den SEP zusperren und am Tor ein Warnschild dranhängen.
    Ist doch so schwer nicht… warum es so ist wie es ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.