Kindernachsorgeklinik oder was?

Schon sportlich, wie die Stadtverordneten letztens entscheiden sollten. Oder wie sich das die Verwaltung vorgestellt hat. Ohne, dass man in den Ausschüssen beraten konnte(die Zeit wäre durchaus gewesen), wurde die Vorlage einfach mal so in die Sitzung der SVV eingebracht.
Um was ging es? Herr Fritz mit seiner Stiftung möchte ja schon seit Jahren eine Kindernachsorgeklinik Jenseits des Sees etablieren. Ein hehres Ziel, dass die damalige SVV auch soweit unterstützte, indem sie Grundstücke fast verschenkte, um dieses Ansinnen zu fördern.

Das kann man machen, viele hatten aber auch Bauchschmerzen dabei. Deshalb wurde auch in allen möglichen Dokumenten festgeschrieben, dass dort nur eine Kindernachsorgeklinik betrieben werden darf. Wir wollten auf keinen Fall, dass da letztendlich das irgendwann so kommt, dass ein Wellnesshotel oder ähnliches daraus wird.
Nun soll laut Aussage der Bürgermeisterin der Bau der Anlage fertig sein. Nur den Klinikbetreiber gibt es nicht. Woran es liegt, darüber kann man nur spekulieren. In der Zeitung stand ja auch schon Einiges dazu. Ich möchte mich hier nicht so sehr aus dem Fenster lehnen, aber an der Stadt Strausberg lag es eher nicht.

Und nun kommt Herr Fritz und möchte keine Kindernachsorgeklinik mehr. Vielmehr sollen wir unsere Zustimmung dazu geben, dass er eine andere, noch nicht näher spezifizierte Klinik(wohl für Menschen mit Ernährungsstörungen) dort ansiedeln will. Wir sollen das also schnell mal beschließen, ohne dass uns etwas Genaues vorliegt(noch nicht einmal das Schreiben von Herrn Fritz wurde uns zugänglich gemacht) und ohne dass unsere Fragen durch die Bürgermeisterin beantwortet werden konnten. Herr Fritz war auch nicht anwesend.

Vielmehr betonte die Verwaltung, dass wir doch schnell zustimmen müssen, da das innerhalb von 2 Monaten passieren muss. Hier mal die entsprechende Passage aus dem Durchführungsvertrag:

(3) Die Änderung des Nutzungszwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt zulässig. Die Stadt ist jedoch verpflichtet, der Änderung des Nutzungszwecks innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage aller zur Beurteilung der Sachlage notwendigen Unterlagen zuzustimmen, wenn

a) die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich so verändert haben, dass eine Fortsetzung des Betriebs für den Vorhabenträger oder den das Nutzungsrecht ausübenden Dritten unzumutbar ist und

b) die stattdessen geplante Nutzung des Grundstücks im Rahmen des Betriebs einer Kur-oder Rehabilitationseinrichtung oder einer anderen sozialmedizinischen Einrichtung bleibt und den Vorgaben des dahingehend zu ändernden Bebauungsplans und des geltenden Baurechts entspricht, insbesondere

c) keine wesentlichen nachteiligen Einwirkungen auf die umgebenden Grundstücke und deren Nutzung zu erwarten sind.

Ich war etwas fassungslos, wie die Stadtverwaltung sich hier vor den Karren spannen lässt und noch nicht einmal einen Juristen zu Rate zieht. Denn selbst ein Laie sieht hier, dass der Vertragstext nicht mit der Realität zusammenpasst:

  • Die zwei Monatsfrist beginnt, wenn alle Unterlagen vorliegen, die wir zur Beurteilung der Sachlage benötigen. Wenn ich aber noch nicht einmal einen Namen der zukünftigen Klinik genannt bekomme, dann liegen mit Sicherheit nicht alle Unterlagen vor.
  • Und für mich wesentlicher Punkt:
    unter a) wird von „Fortsetzung des Betriebes“ geschrieben. Eine Kindernachsorgeklinik wurde nie betrieben, wie soll denn da der Punkt a) greifen?

Sorry, wenn ich da skeptisch bin. Ich habe damals auch unter großen Bauchschmerzen zugestimmt, dass dort überhaupt gebaut werden darf. Es wurden Spendengelder für diese Klinik gesammelt(die verwahrt die Stadt immer noch). In Brandenburg braucht man genau so eine Klinik, da hier der Bedarf groß ist. Und deshalb gucke ich jetzt hier wirklich genau hin, was da passiert. Und ich hoffe, dass andere Stadtverordnete das auch tun.

Eine Antwort

  1. So werden Graubereiche, die niemand so richtig durchschauen kann oder nicht soll, geschaffen. Nichts gegen objektive Unmöglichkeiten, wenn diese wirklich objektiv sind.
    Der entstandene Bau und die damit verbundenen Kosten genauso die regionale Akzeptanz sind schon enorm. Aber Klappern gehört zum Handwerk, isso…
    Als nicht mehr Beteiligter ausgehend von damaligen Beratungen in Ausschüssen und SVV, Step bei Step, ist es für mich als immer noch interessierter Bürger ziemlich ruhig geworden, kein Klappern war zu hören. Nur mal so Änderungen durchwinken, versehen mit Termindruck spielt den Ball den Stadtverordneten zu, wieder einmal.
    Es muss klar sein, wer der nächste Player im Ring sein soll, die Stadtverordneten müssen VOR Entscheidungen grundsätzlich über alle Belange der Nutzungsänderung und Änderung, ggf. des Kaufvertrages, der wirtschaftlichen Nutzungen und eventuellen finanziellen Belastungen des mit Bedingungen verkaufte städtische Grundstück. Hinterfragen ist alle Male zulässig und notwendig im Interesse einer Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürger dieser Stadt, durch Wahrnahme der Verantwortung dafür als Stadtverordneter.

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